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AGB 👉 Teilhaberschaft am Projekt Panoworlds

§ 1 Venture-Kapital - unser Angebot, mit der Einlage am Projekt Panoworlds beteiligt zu sein!

Venture-Kapital ist, wie der Name sagt, Risiko-Kapital. Wir weisen darauf hin, daß Sie durch die Überweisung Ihres gewählten Beteiligungs-Kapitals auf unser Konto bestätigen, daß Sie verstanden haben, daß Sie nach Einzahlung nicht mehr über das eingezahlte Geld verfügen können! Es handelt sich um kein rückzahlbares Darlehen, sondern um ein Risiko-Investment, auch Wagnis-Kapital genannt.
Es handelt sich um eine stille Teilhaberschaft. Zusammengefasste Bedeutung, wie in Mitteleuropa üblich. Sie werden stiller Teilhaber, MIteigentümer ohne Pflichten, mit den Rechten prozentual am Gewinn beteiligt zu sein. Die Prozente sind keine prozentualen Stimmrechte bei Sitzungen und Verhandlungen.
Die Beteiligten agieren in freier Vereinbarung allein und ohne Einmischung anderer Personen oder Institutionen. Die Einlage geschieht auf freiwilliger Basis zum Nutzen aller Beteiligten.

§ 2 Freiwillige höhere Beteiligung - Erwerb größerer Firmenanteile.

Es ist möglich, größere Anteile zu erwerven, als 50.000 €. Voraussetzung ist, die Bedingungen bzgl. Venture-Kapital zu akzeptieren.
Sittenwidrigkeitsklauseln oder sonstige Fallstricke der allgemeinen Rechtsprechung in bestimmten Ländern sind ausgeschlossen, wer vorhat, sich auf angeblich nichtige Klauseln dieser AGB berufen zu wollen, hat nicht das Recht sich zu beteiligen und darf dieses Propjekt nicht als Investment nutzen, sondern lediglich die Grundgebühr bezahlen und die Plattform Panoworlds als das nutzen was sie ist. Eine Möglichkeit eigene Fotos zu präsentieren und Fotos anderer Mintglieder zu betrachten.
Verzichten Sie daher bitte, wenn Sie dem Konzept der Venture-Kapital-Beteiligung nicht zustimmem können, einfach auf eine Teilhaberschaft an diesem Projekt. Es wird niemand gezwungen, Kapital bei uns zu investieren.

§ 3 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist eine Beteiligungspartnerschaft zwischen Investor und Panoworlds Ltd., Seychelles wobei Panoworlds Ltd. das von den Investoren bereitgestellte Kapital für die Realisierung des Projektes Panoworlds einsetzt.
Es werden vielfältige Möglichkeiten installiert, mit denen der Investor den Initiator des Projektes und die aktuellen Tätigkeiten überprüfen kann.
Dazu gehören laufende Video-Konferenzen über bekannte Plattformen wie Zoom, persönliche Video-Chats über WhatsApp oder Skype, ein Sicherheits-Check, bei dem Investor und Initiator Ausweise und Gesichts.Kontollen vornehmen.

§ 4 Allgemeine Mitteilung

Der Investor kann davon ausgehen, dass die Kapital-Verwendung absolut transparent von statten geht und dass das Kapital, anders als bei den zahlreichen Bitcoin-Minern und Cryptotradern von denen es unzählige im Internet gibt und die zu 99% Schwindler sind, 100 % sicher ist.
Wie haben bei solchen jede Menge Geld verloren. Das geschieht bei Panoworlds nicht. Wir sind daran interessiert, eine weltweite Community aufzubauen.

§ 5 Gewinn- und Verlustbeteiligung

Der Investor ist nicht an möglichen Verlusten beteiligt. Eine Nachschußpflicht oder weitere Kosten als das Einlagekapital entstehen dem Investor nicht.
Der Investor ist an den Gewinnen in Höhe des auf dem Zertifikat ausgewiesenen Prozentsatzes mindestens bis zur Höhe des ebenfalls auf dem Zertifikat vermerkten Zertifikatwertes beteiligt. Darüber hinaus, gilt die Beteiligung solange, wie das Projekt veranstaltet wird. wobei Panoworlds Ltd. das Projekt so lange promoten und durchführen wird, wie es Gewinne erzielt.

§ 6 Kapital-Rückzahlung

Das investierte Kapital kann nur in Form von Gewinnen aus dem Projekt zurück gezahlt werden. Eine Rückzahlung, ist, wie allen Investoren bekannt gemacht wurde, bevor sie eine Einlage zeichneten, ausgeschlossen.

§ 7 Steuern

Der Investor ist für die Versteuerung seiner persönlich erzielten Gewinne in seinem Heimatland allein verantwortlich. Darum erhält der Geldgeber seinen Gewinnanteil ohne Abzug von Steuern ausbezahlt.
Gewinn ist alles Kapital, das nach Abzug der Kosten, Mehrwertsteuern und sonstiger Abgaben erwirtschaftet wird.
Luxusgüter, private Ausgaben, die Kosten unnötig steigernde Anschaffungen werden nicht getätigt. Wir erwwerben bei Bedarf ledig die zum Betrieb und zur Herstellung der Panoramen und Webseiten unbedingt notwendingen Geräte und ZUbehör.

§ 8 Erneuter Risikohinweis

Das Kapital kann im Extremfall einem Totalverlust unterliegen. Der Investor sollte daher die Panoworlds Ltd. bereitgestellte Summe seinen Verhältnissen entsprechend anpassen.
Panoworlds Ltd. wird immer Maßnahmen treffen, die einen Totalverlust nach menschlichem Ermessen ausschließen. Dazu gehört möglicherweise im Extremfall ein Verkauf des Konzeptes an finanzstarke Anbieter von Online-Communities, Software-Firmen oder anderer Internet-Betreiber mindestens in einer Höhe, die dem Investor mehr als die Einlage, nämlich einen Gewinn bescheren würde. Eine Garantie, dass dies möglich ist, kann nicht gegeben werden, da dies von der jeweiligen Situation abhängis ist.

§ 9 Firmensitz

Die das Projekt Panoworlds veranstaltende Firma ist eine Offshore-Company, eine IBC auf den Seychellen. Der Hauptgrund für diese Maßnahme ist, daß in diesem Staat eine für alle Beteiligten, besonders für die späteren Mitglieder attraktive weltweite Durchführung des Projektes gewährleistet ist. Das Kapital das durch das Projekt erwirtschaftet wird, befindet sich auf Banken außerhalb der EU, damit die von Panoworlds Ltd. angestrebte Durchführung des Projektes Panoworlds reibungslos erfolgen kann.

§ 10 Verhältnis zwischen Investor und Panoworlds Ltd., bzw. den Initiatoren

Als Anhänger des Objektivismus und des Laissez-faire-Kapitalismus haben die Initiatoren nur ein Ziel, das eingesetzte Kapital nach diesen Prinzipien zu verwalten und zu vermehren. Grundlage ist eine ehrliche und absolut faire Partnerschaft, bei der beide Partner aufgrund einer, diesen Vertrag betreffend, moralisch einwandfreien Gesinnung sich mit allen Möglichkeiten gegenseitig fördern und das Projekt gemeinsam unterstützen, wobei beide Partner alles tun dies zu ermöglichen.

§ 11 Weiterempfehlung dieser Webseiten.

Dazu gehört z. B. eine “Vermittlung” von weiteren Investoren auf freiwilliger Basis, ohne Zwang und ohne unlautere Mittel, eine Vermittlung die sich einzig und allein auf eine Werbeaussage beschränkt. “Vermittler” schließen keine Verträge ab, sind in keiner Form in die Geschäftsbeziehung zwischen Initiatoren und Investoren involviert.
Panoworlds Ltd. belohnt diese Art entsprechend einer jeweils abzuschließenden Vereinbarung, in Form von Vermittlungsprovisionen.

§ 12 Sonstiges

Der Vertrag schließt gerichtliche Streitigkeiten unter den Vertragspartnern aus. Konflikte werden in gegenseitigem Einverständnis gelöst. Die Partner erklären sich bereit, die Spirale, die sich in vielen sogenannten Zivilisationen entwickelt hat und die zu einer Unmoral und Streitsucht, zu Denunziatentum und falschem Rechtsbewußtsein geführt hat, zu durchbrechen und einzig für das Ziel, die Vervielfachung des eingesetzen Kapitals und eine Steigerung des Lebenstandards aller am Projekt Beteiligten (Initiatoren und Investoren), zu agieren.

§ 13 Bedeutung dieser Geschäftsgrundlagen

Dieser Anhang zur Risikoerklärung dient der Präzisierung der bereits bekannten und von allen Investoren akzeptierten Regelung – insbesondere, der Risikoinformation und der in § 1 dieser Grundlagen getätigten Aussagen. Diese AGB sind Teil des Vertrages. Eventuelle Anpassungen dieser AGB betreffen nur Neueinsteiger nach dem Datum der Anpassung. Drucken Sie sich diese AGB aus oder speichern Sie sie mit dem Datum des Speicherns im Titel auf Ihrem Rechner ab.